Niederspannungsrichtlinie

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Die Richtlinie 73/23/EWG ist eine EG-Richtlinie "betreffend elektrische Betriebsmittel zur Verwendung innerhalb bestimmter Spannungsgrenzen" und wird auch als Europäische Niederspannungsrichtlinie bezeichnet. Sie ist neben der EMV-Richtlinie das wichtigste Regelungsinstrument für die Sicherheit elektrisch betriebener Geräte. Sie gilt für "elektrische Betriebsmittel zur Verwendung bei einer Nennspannung zwischen 50 und 1000 V für Wechselstrom und zwischen 75 und 1500 V für Gleichstrom".
Diese Richtlinie fordert von den Mitgliedstaaten, alle zweckdienlichen Maßnahmen zu treffen, damit die elektrischen Betriebsmittel nur dann in den Verkehr gebracht werden können, wenn sie - entsprechend dem in der Gemeinschaft gegebenen Stand der Sicherheitstechnik - so hergestellt sind, dass sie bei einer ordnungsmäßigen Installation und Wartung sowie einer Bestimmungsmäßigen Verwendung die Sicherheit von Menschen und Nutztieren sowie die Erhaltung von Sachwerten nicht gefährden.
Wie alle europäischen Richtlinien ist es das vorrangige Ziel der Richtlinie, den freien Warenaustausch zu ermöglichen. Dies wird aus Artikel 3 ersichtlich, der fordert: "Die Mitgliedstaaten treffen alle zweckdienlichen Maßnahmen, damit der freie Verkehr der elektrischen Betriebsmittel innerhalb der Gemeinschaft nicht aus Sicherheitsgründen behindert wird, wenn diese Betriebsmittel unter den Voraussetzungen der Artikel 5, 6, 7 oder 8 den Bestimmungen des Artikels 2 entsprechen." Ebenso dient dem freien Warenaustausch die Forderung von Artikel 4: "Die Mitgliedstaaten tragen dafür Sorge, dass die Elektrizitätsversorgungsunternehmen den Anschluss an das Netz und die Versorgung mit Elektrizität gegenüber den Elektrizitätsverbrauchern für die elektrischen Betriebsmittel nicht von höheren als den in Artikel 2 vorgesehenen Anforderungen in Bezug auf die Sicherheit abhängig machen." Die Umsetzung der Niederspannungsrichtlinie in deutsches Recht erfolgt mit der "Ersten Verordnung zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz.
