Nennbetriebsarten

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Die Nennbetriebsarten von elektrischen Maschinen sind in der VDE-Vorschrift 0530 festgelegt, sie gelten natürlich auch für den Betrieb von Elektrowerkzeugen.
Die Betriebsarten unterliegen folgender Einteilung:
Dauerbetrieb DB S1: Nach dieser Betriebsart sind alle BOSCH-Elektrowerkzeuge ausgelegt, sie können also mit der Nennleistungsaufnahme im Dauerbetrieb ohne Einschränkung betrieben werden. Die im Motor entstehende Wärme wird durch konvektive Kühlung oder durch Zwangskühlung an die Umwelt abgegeben. Die sich dabei einstellende Beharrungstemperatur darf bis zu 85° über der Raumtemperatur liegen
Aussetzbetrieb AB S3 bis S5: Man findet ihn bei einigen anderen Elektrowerkzeugen vermerkt. Die Einschaltdauer (ED) dieser Geräte wird für den Einsatz mit 20 %, 40 % oder 60 % angegeben. Der Betrachtungszeitraum beträgt im Aussetzbetrieb immer 10 Minuten. Er setzt sich zusammen aus der Einschaltdauer von 20 % = 2 min, und der sich anschließenden Kühlpause von 80 % = 8 min. Aussetzbetrieb kann bei Bandschleifern, Schraubern und Schlagschraubern praxisgebunden angewendet werden.
Kurzzeitbetrieb S2, Durchlaufbetrieb S6 und ununterbrochener Betrieb S7 bis S8: Diese Betriebsarten finden beim Einsatz von Elektrowerkzeugen keine Anwendung.
