Explosionsschutz

FAQs

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In technologischen Anlagen und Bereichen (Räume oder Freigelände) vorzugsweise der chemischen und petrochemischen Industrie, in denen Gase, Dämpfe, Nebel oder Stäube mit Luft explosionsfähige Gemische bilden können, sind zur Gewährleistung des Explosionsschutzes besonders Vorkehrungen zu treffen.

Das geschieht u.a. durch den Einsatz explosionsgeschützter (ex-geschützter) elektronischer Betriebsmittel. Hierzu sind in entsprechenden Richtlinien verschiedene Zündschutzarten, wie z.B. die Überdrückungskapselung, Vergusskapselung oder Eigensicherheit definiert. Sollen betriebsmittel in ex-geschützten Bereichen eingesetzt werden, bedarf es einer Zulassung durch eine hierfür vorgesehene Stelle, z.B. die PTB.

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