EMV-Richtlinie

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Richtlinie der EU zur Angleichung der Rechtsvorschriften zu den Fragen der EMV im europäischen Wirtschaftsraum (EWR), um darin den freien Verkehr mit den von ihr erfassten Produkten zu ermöglichen.
In dieser neuen EMV-Richtlinie sind grundlegende Anforderungen an die elektromagnetische Verträglichkeit festgelegt, die Betriebsmittel erfüllen muss, damit es in Verkehr gebracht und in Betrieb genommen werden kann. „Betriebsmittel“ ist dabei der Obergriff für die von der Richtlinie erfassten Objekte, das sind einerseits „Geräte“ und andererseits „ortsfeste Anlagen“. Als Geräte im Sinne der Richtlinie sind auch Bauteile auch Baugruppen anzusehen, die vom Endnutzer in ein Gerät eingebaut werden, sowie mobile Anlagen, die als eine Kombination von Geräten und anderen Komponenten definiert sind und an unterschiedlichen Orten betrieben werden können.
